2020-01-08T10:26:34+01:00
Pflegefachkraft
Arbeitnehmer(in)
Gesundheits- und Krankenpfleger oder Altenpfleger/in, nachgewiesen durch eine erfolgreich abgeschlossene insgesamt dreijährige Ausbildung, mit einer staatlich anerkannten Abschlussprüfung an einer Pflegefachschule.