2023-11-02T11:49:35+01:00
Verwaltungsfachangestellte/r und Verwaltungsfachwirt/in (m/w/d)
Arbeitnehmer(in)
Die Einsätze in den Dienststellen sind befristet. Das Arbeitsverhältnis wird jedoch unbefristet geschlossen.
Voraussetzung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r (Angestellten- bzw. Beschäftigtenlehrgang I) bzw. Verwaltungsfachwirt (Angestellten- bzw. Beschäftigtenlehrgang II).
Auf Grund der erforderlichen Verwaltungsrechtskenntnisse können andere Berufsabschlüsse nicht berücksichtigt werden.
Die Eingruppierungen erfolgen je nach Tätigkeit in Entgeltgruppe 7 bis 9 b TVöD.
Weitere Voraussetzungen sind:
- Fähigkeit zu eigenverantwortlichem und selbstständigem • Arbeiten
- Sehr gute PC-Kenntnisse
- Zuverlässige und selbstständige Arbeitsweise
- Flexibilität und Präsenz auch außerhalb der gewöhnlichen Arbeitszeit
- Ein hohes Maß an Kommunikations- und Teamfähigkeit
- Sehr gutes Koordinierungsvermögen
- Angenehme Umgangsformen und verbindliches, freundliches Auftreten
- Sichere und gewandte Ausdrucksweise in Wort und Schrift
- Belastbarkeit auch in Stresssituationen
- Überdurchschnittliches Engagement, Einsatzbereitschaft und Zuverlässigkeit