Stellenbeschreibung: Pflegefachhelfer/in
1. Einrichtung/Stellenbezeichnung
Alten- oder Krankenpflegehelfer/in in der vollstationären Einrichtung der Altenhilfe im:
Seniorenheim der Heiliggeist-Bürgerspital-Stiftung Landau a. d. Isar
(Name der Einrichtung)
(Name des Stelleninhabers)
Pflegebereich
(Einsatzgebiet)
2. Instanzenbild
(Eingliederung der Stelle im betrieblichen Leitungsaufbau)
3. Zielsetzung
4. Aufgabenbild
Kompetenzstufe A: Vollumfängliche Kompetenz für Entscheidung und Ausführung.
Kompetenzstufe B: Entscheidung und Ausführung mit gleichzeitiger oder nachträglicher Meldung an den Vorgesetzten.
Kompetenzstufe C: Zuerst zum Entscheid dem direkten Vorgesetzten unterbreiten und dann ausführen.
Kompetenzstufe D: Recht auf Antrag und Mitsprache keine Entscheidungskompetenz.
4.1. Bewohnerbezogene Aufgaben
Pflege
B: Unterstützen der Pflegefachperson bei der Erstellung der pflegerischen Maßnahmen nach dem
Modell der Pflegecharta in Zusammenarbeit mit dem Bewohner, den Angehörigen, dem
Pflege/Betreuungsteam sowie Therapeuten und dem Arzt.
A: Durchführen der täglichen Grundpflege, d.h. Waschen, Duschen und Baden (auch unter
Anwendung eines Lifters) einschließlich der vor- und nachbereitenden Arbeiten.
B: Durchführen der Körperpflege bzw. Hilfe bei der Körperpflege unter Beachtung der Regeln der
aktivierenden Pflege und bei Bewohnern aller Pflegegrade
A: Durchführen der Toilettengänge mit dem Bewohner, sowie der Intimtoilette und
Inkontinenzpflege, soweit der Bewohner hierzu nicht selbst in der Lage ist.
A: Unterstützen beim Gebrauch von Bettschüssel, Toilettenstuhl und Urinflasche usw. , jeweils mit
anschließender Intimtoilette und Inkontinenzpflege.
A: Durchführen der Mund-, Zahn-(Ersatz-), Haar-, Nagelpflege (außer es ist eine medizinische
Nagelpflege erforderlich!), Rasieren von Bewohnern.
Betten und Lagern
A: Betten und Lagern bettlägeriger Bewohner/innen mit Rücksicht auf die Bedürfnisse der
Bewohner und Einbeziehung kinästhetischer Grundlagen.
A: Verwenden zweckmäßiger Lagerungshilfen nach dem Risikomanagementstandard zur
Dekubitusprophylaxe im Rahmen der
bewohnerbezogenen Bionese
A: Beziehen der Betten und Wechseln der Einzelteile.
B: Durchführen der regelmäßigen Reinigung von Bettgestell und Bettausstattung.
Hilfe bei Bewegung und Fortbewegung
(unter Einbeziehung kinästhetischer Grundlagen)
A: Dem Bewohner beim Aufstehen helfen.
A: Den Bewohner im Bett aufsetzen, ihn auf den Bettrand setzen bzw. ihn dabei unterstützen.
A: Den Bewohner vom Bett in den (Roll-)Stuhl umsetzen.
A: Den Bewohner zur Toilette begleiten und ihm ggf. bei deren Benutzung helfen.
A: Den Bewohner führen, ihn beim Gehen stützen.
B: Den Bewohner im Rollstuhl spazieren fahren, ihn zur Therapie/Betreuung fahren.
A: Messen von Temperatur, Puls, Blutdruck, Blutzucker
A: Kalibrieren der Blutzuckermessgeräte
A: Vorbereiten und verabreichen von subcutanen Injektionen
A: Verabreichen von Klistier, Suppositorien für rektale und vaginale Anwendung
A: Verabreichen und richtiger Umgang von Medikamenten
A: Aseptische Verbandswechsel bei PEG, PUFI und Wunden
(bei Neuanlagen von PEG und PUFI nur nach Rücksprache mit der Bereichleitung)
A: Stomaversorgungen, wenn keine Entzündungen vorliegen
(außer Tracheostoma, bei nur nach Rücksprache mit der Bereichleitung)
A: Richtiger Umgang bei Ernährung über eine PEG-Anlage, sowie Medikamentengabe
A: Verabreichen von Salben und Tropfen für Augen, Ohren und Nase
A: Richtiger Umgang mit Hörgeräten
A: Vorbereiten und Durchführen physikalischer Maßnahmen, wie Wärmeanwendung,
Kälteanwendung, feuchte Packungen, Einreibungen und Inhalationen
A: Anlegen von Kompressionsstrümpfen und Kompressionsverbänden
Speisenversorgung
B: Erkunden von Bewohnerwünschen und berücksichtigen im Rahmen der gegebenen
Möglichkeiten und der evtl. bestehenden diätetischen Vorschriften.
B: Überprüfen und Austeilen der Speisen (Vollkost, leichte Vollkost, Diäten) und Richten der
Tabletts.
A: Vorbereiten der Bewohner auf die Mahlzeiten, individuelle Hilfen geben zum selbständigen
Essen, ggf. mundgerechte Vorbereitung der Speisen.
A: Eingeben von Speisen und Getränken bei Bewohnern, die dazu nicht selbständig in der Lage
sind.
B: Überwachen der Nahrungsaufnahme beim Abdecken der Tabletts, ggf. Dokumentation
B: Zubereiten kleinerer Zwischenmahlzeiten (Obst, Säfte), ggf. eingeben
A: Aufräumen nach Beendigung der Mahlzeit, ggf. Durchführen einer Teilwäsche beim Bewohner.
Pflege sterbender und Versorgung verstorbener Bewohner
C: Betreuung und Pflege Sterbender zusammen mit der Pflegefachperson entsprechend des
heiminternen Konzeptes.
C: Versorgen verstorbener Bewohner, ggf. Mithilfe beim Betreuen der Angehörigen zusammen mit
der Pflegefachperson.
Beobachten und Weitergabe von Informationen
B: Beobachten, Erkennen und Beurteilen des Zustandes und der Veränderungen im Verhalten und
Befinden von Bewohnern (z.B. im Hinblick auf Aktivität, Orientiertheit, allgemeine körperliche
Verfassung usw.) und ggf. Einleiten geeigneter Maßnahmen.
B: Weitergeben von Informationen/Beobachtungen zeitnah und lückenlos an die Pflegefachperson
bzw. Bereichsleitung und ggf. an den Arzt/Therapeuten, sowie Dokumentation.
C: Mitwirkung bei der Erstellung von Pflegemaßnahmen in Zusammenarbeit mit der zuständigen
Pflegefachperson
Aufgaben der psychosozialen Betreuung
B: Aufnahme und Pflege von Kontakten mit dem Bewohner durch Gespräche (auch während der
somatischen Pflege), gemeinsame Beschäftigung oder Spiel, gemeinsames Feiern von Festen
(vor- und nachbereitende Arbeiten).
B: Motivation der Bewohner zur Teilnahme an Veranstaltungen, zur Inanspruchnahme
therapeutischer Angebote, zu Bewegungsübungen, zur aktiven Beschäftigung.
B: Fördern von Kontakten und gegenseitiger Hilfe der Bewohner untereinander.
B: Anleitung, Motivation und Unterstützung bei sämtlichen Aktivitäten (z.B. Nahrungsaufnahme,
Pflege usw)
B: Information des Bewohners über ihn unmittelbar betreffende Angelegenheiten, soweit nicht
Kompetenzen der Pflegefachkraft, der Wohnbereichsleitung oder
anderer berührt werden.
C: Beratung des Bewohners bei Alltagsproblemen, Übernahme von Telefongesprächen für den
Bewohner, der hierzu nicht mehr in der Lage ist.
Kontaktpflege mit Angehörigen und sonstigen den Bewohnern nahestehenden Personen.
C: Information von Angehörigen und sonstigen den Bewohnern nahestehenden Personen im
Rahmen der vorgegebenen Kompetenzen.
B: Kommunikation mit den im Pflegebereich anwesenden Angehörigen von Schwerkranken oder
Sterbenden.
Sonstige bewohnerbezogene Aufgaben
B: Einleiten von Sofortmaßnahmen im Notfall.
4.2 Personalbezogenen Aufgaben
A: Schaffen und Erhalten einer guten Arbeitsatmosphäre; Einbringen von Vorschlägen zur
Verbesserung der Arbeitssituation des Pflegepersonals.
C: Helfen beim Einarbeiten neuer Pflegehelfer und Praktikanten im zugewiesenen Bereich.
4.3 Betriebsbezogene Aufgaben
A: Umfassendes Weitergeben von Informationen an Mitarbeiter und Vorgesetzte.
A: Einholen offensichtlich fehlender Informationen.
A: Unterstützen bei der lückenlosen Dienstübergabe.
A: Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen im Haus (z.B. Verwaltung, hauswirtschaftlichem
Personal usw.)
D: Durchführen der Anforderungen und Bestellungen innerhalb der Einrichtung (von Kostformen,
Pflegematerial usw.).
A: Aktives Teilnehmen an Besprechungen und Beratungen im pflegerischen Team;
Mitverantwortung für die Form und Effizienz dieser Besprechungen.
A: Einbringen von Verbesserungsvorschlägen.
A: Verpflichtendes Teilnehmen an von der Heim-, Pflegdienstleitung oder der Wohnbereichsleitung
angesetzten Besprechungen oder Veranstaltungen.
B: sorgfältiges Handhaben von Pflegeutensilien und Geräten sowie fachgerechtes Bevorraten und
sparsames Verbrauchen von Pflegematerialien.
B: Durchführung der Reinigungs- und Aufräumarbeiten am Pflegeplatz und in den
Pflegearbeitsräumen (Ausguss, Spüle usw.)
B: Durchführen der allgemeinen Aufräumarbeiten und speziellen Reinigungsarbeiten
(Nachttisch, Schrank und dgl.) im Bewohnerbereich.
D: Einbringen von Vorschlägen bei Neuanschaffungen, Renovierungen oder Reorganisationen im
Pflegebereich.
B: Einhalten der Hygiene- und Unfallverhütungsvorschriften und Arbeitsschutzgesetzen.
5. Kommunikationsbild
Um die optimale Betreuung der Bewohner und einen reibungslosen Ablauf des Pflegebereichgeschehens zu sichern, unterhält der Stelleninhaber disziplinäre und interdisziplinäre Beziehungen:
6. Besetzungsbild
6.1 Fachliche Qualifikation
6.2 Persönliche Eignung
Persönlich-charakterliche Grundfähigkeiten
Leistungs-, tätigkeits- und aufgabengerichtete Grundfähigkeiten
Sozialgerichtete Fähigkeiten
7. Verantwortungs- und Kompetenzbereich