Mit einem flächendeckenden Filialnetz und insgesamt nahezu 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist die Sparkasse Neumarkt-Parsberg einer der größten Arbeitgeber in der Region. Als ertragsstarkes Kreditinstitut gehören wir nachhaltig zu den erfolgreichsten Sparkassen in ganz Bayern. Für den Erfolg gibt es viele Gründe – unsere Mitarbeiter/-innen sind ein entscheidender. Als attraktiver Arbeitgeber bieten wir sichere Arbeits- und Ausbildungsplätze mit besten beruflichen Perspektiven und einer Vielzahl individueller Leistungen und Weiterbildungsmöglichkeiten.
Aktuell befindet sich unsere Sparkasse zudem in einer spannenden Entwicklung, die es uns zukünftig ermöglicht, dezentrale Rollen und Stellen inhaltlich und organisatorisch zu bündeln umso noch effizienter und standardisierter arbeiten und unseren Kunden einen bestmöglichsten Service garantieren zu können. Dazu gehören u.a. die Bündeldung von Produkt- und Prozessverantwortungen unseres Hauses innerhalb unserer neuen Gruppe „Bedarfsfeldmanagement“. Unsere zweite neue Gruppe „Organisationsentwicklung“ agiert hierbei u.a. als Rahmengeber für unsere Produkte und Prozesse und garantiert die Einhaltung eines Standards, ist verantwortlich für die methodischen Vorgaben des Bedarfsfeldmanagements, für das Projektmanagement, sowie für das Infrastruktur- und Anwendungsmanagement. Beide Gruppen sind innerhalb unserer Abteilung „Unternehmensentwicklung“ angesiedelt.
Für unsere Gruppe „Organisationsentwicklung“ unserer Unternehmensentwicklung suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Organisationsentwickler (m/w/d)
in Voll- oder Teilzeit.
Sie möchten nicht nur Prozesse begleiten, sondern die Leitplanken für die Kundenprozesse unserer Sparkasse aktiv gestalten?
Dann freuen wir uns auf Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen!
Für weitere Informationen steht Ihnen Herr Matthias Göttl (Gruppenleiter Organisationsentwicklung) telefonisch unter +49 9181 210-372, sowie per E-Mail unter matthias.goettl@sk-neumarkt.de gerne zur Verfügung.
Bewerbungsschluss:
03.09.2026
Hinweis zum Gehalt:
Die Sparkasse ist tarifgebundener öffentlicher Arbeitgeber und wendet den TVöD sowie den TVöD-BT-S an. Die Vergütung richtet sich nach den tariflichen Regelungen, insbesondere nach den §§ 12 bis 25 TVöD sowie den einschlägigen Regelungen des TVöD-BT-S.