2025-05-19T11:46:53+02:00

Berufsmäßiges Stadtratsmitglied (m/w/d) für die Leitung des Dezernates Umwelt, Planen und Bauen

Arbeitnehmer(in) , Beamte(r)

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Neu-Ulm ist eine aufstrebende, junge Stadt mit rund 62.000 Einwohnern. Als Teil des Oberzentrums Ulm/Neu-Ulm ist sie geprägt von einer dynamischen Entwicklung, die durch innovative Unternehmen gefördert wird. Die Stadt verfügt über ausgezeichnete Bildungseinrichtungen und attraktive Kultur- und Freizeitmöglichkeiten.

Wir suchen zum 01. Mai 2026 ein:

Berufsmäßiges Stadtratsmitglied (m/w/d) für die Leitung des Dezernates Umwelt, Planen und Bauen

 

Vergütung:

Besoldungsgruppe B2/B3 BayBesG

Arbeitszeit:

Vollzeit - Amtszeit 6 Jahre, eine Wiederwahl ist möglich

Urlaub:

30 Tage Urlaubsanspruch bei einer 5-Tage-Woche

Ihre Aufgabenschwerpunkte:

  • Sie leiten das Dezernat mit den zugeordneten Organisationseinheiten Umweltstrategie, Stadtplanung mit den Aufgabenbereichen Stadtentwicklung, städtebauliche Planung, Stadterneuerung und Stadtsanierung, Landschafts- und Grünplanung, Verkehrsplanung, Bauaufsichtsbehörde, Denkmalschutz, Hochbau, Infrastrukturmanagement, Stadtentwässerung, Gewässerbau, Allgemeiner Tiefbau, Straßen- und Brückenbau, Garten- und Landschaftsbau, Friedhofs- und Bestattungswesen, Straßen- und Verkehrsrecht und Kommunale Verkehrsüberwachung
  • Sie sind im Rahmen Ihrer umfassenden Leitungs-, Koordinations- und Steuerungskompetenzen für Ihren Geschäftsbereich verantwortlich, beraten den Stadtrat und seine Gremien sowie die Oberbürgermeisterin in Ihrem Aufgabenbereich
  • Änderungen im Geschäftsbereich bleiben vorbehalten

Anforderungsprofil:

Sie verfügen über

  • die laufbahnrechtliche Qualifikation für die 4. Qualifikationsebene Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik (fachlicher Schwerpunkt bautechnisches und umweltfachlicher Dienst) oder ein abweichendes Hochschulstudium mit mehrjähriger (mindestens 3 Jahre) Berufserfahrung in einer dem künftigen Aufgabengebiet entsprechenden verantwortlichen Stellung (Art. 12 Abs. 2 Kommunal-Wahlbeamten-Gesetz – KWBG);
  • die Wählbarkeit für das Amt eines hauptberuflichen ersten Bürgermeisters (m/w/d) gemäß Art. 39 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz – GLKrWG;
  • einschlägige Berufserfahrung und hohe fachliche Kompetenz auf den Gebieten des Städtebaus, der Architektur und des Hoch- und Tiefbaus;
  • eine ausgeprägte Fähigkeit für Führungsaufgaben sowie Entscheidungs- und Verantwortungsbereitschaft;
  • Verhandlungsgeschick und die Fähigkeit zu vernetztem, fach- und institutionsübergreifendem Arbeiten mit verschiedenen Zielgruppen;
  • strukturiertes und analytisches Denkvermögen sowie hohe Flexibilität bei der Erarbeitung neuer Themengebiete;
  • hohe Belastbarkeit und überdurchschnittliche Einsatzbereitschaft.

Unser Angebot an Sie:

Sie werden vom Stadtrat zum berufsmäßigen Stadtratsmitglied, dessen Funktion in anderen Bundesländern dem eines Beigeordneten (m/w/d) bzw. eines Dezernenten (m/w/d) entspricht, für eine Amtszeit von 6 Jahren gewählt. Die Amtszeit läuft vom 01.05.2026 bis 30.04.2032. Als Beamter (m/w/d) auf Zeit erhalten Sie in Ihrer ersten Amtszeit Dienstbezüge nach der Besoldungsgruppe B 2 des Bayerischen Besoldungsgesetzes (BayBesG) und eine monatliche Dienstaufwandsentschädigung. Die Wiederwahl ist möglich; ab der zweiten Amtsperiode erfolgt die Besoldung nach Besoldungsgruppe B 3 BayBesG.

Ansprechpartner:

Personalrechtliche Fragen:
Herr Bullinger, Dezernent Personal, Organisation und Bürgerdienste
Tel.-Nr. 0731/7050-6000

Fachliche Fragen:
Frau Albsteiger, Oberbürgermeisterin
Tel.-Nr. 0731/7050-1001

Wir freuen uns über Ihre aussagekräftige Online-Bewerbung bis zum 25.06.2025.

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Stellenanbieter

Stadt Neu-Ulm
Augsburger Straße 15
89231 Neu-Ulm

Vertragsart

befristet, Option unbefristet

Arbeitszeitanteil

Vollzeit

Tätigkeitsgebiet

Technik / Umwelt / Handwerk

Dienstverhältnis

Arbeitnehmer(in), Beamte(r)

Standort

Stadt Neu-Ulm
Augsburger Straße 15
89231 Neu-Ulm
Bayern