Der Bezirk Schwaben ist einer von sieben bayerischen Bezirken. Diese stellen nach den Gemeinden sowie den Landkreisen und kreisfreien Städten die dritte Ebene kommunaler Selbstverwaltung dar. Der Bezirk Schwaben versteht sich als verlässlicher Partner der Bürgerinnen und Bürger in Schwaben und übernimmt Aufgaben, die über die Zuständigkeiten der Gemeinden, Landkreise und kreisfreien Städte Schwabens hinausgehen. Mit seinen mehr als 800 Mitarbeitenden setzt er sich für soziale, gesundheitliche, bildungspolitische und kulturelle Bedarfe von etwa 2 Millionen Menschen hier in Schwaben ein. Das eröffnet spannende Perspektiven in den unterschiedlichsten Bereichen.
Der Bezirk Schwaben sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt
eine Leitung (m/w/d) für den Kunst_Raum Weiherhof in Teilzeit (50 %, 19,5 Wochenstunden).
Der vom Bezirk Schwaben getragene Kunst_Raum Weiherhof (Gessertshausen) wird voraussichtlich 2026/2027 eröffnen. Neben einem Artist-in-Residence-Programm für aufstrebende Künstlerinnen und Künstler aus dem Bereich der Bildenden Künste wird es einen Kinder-Campus, vorrangig mit Schulklassenprogramm, sowie ein Programm für kunstinteressierte Erwachsene geben.
Arbeitsort ist bis zur Eröffnung des Kunst_Raumes Weiherhof Augsburg, im Anschluss Gessertshausen.
Haben wir Ihr Interesse geweckt und Sie möchten Teil des Bezirk Schwaben werden?
Dann freuen wir uns auf Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen, die Sie uns bitte bis spätestens 23.06.2025 über unser Bewerbungsportal (www.bezirk-schwaben.de/jobs) zukommen lassen.
Nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens werden die eingegangenen Online-Bewerbungen zeitnah gelöscht. Postalisch übersandte Bewerbungsunterlagen werden nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens nicht zurückgesandt und zeitnah vernichtet.
Auskünfte zu inhaltlichen Fragen erteilt Ihnen Dr. Saskia Grandel, Stabsstelle Kunst_Raum Weiherhof (Tel. 0821/ 3101 246).
Der Bezirk Schwaben verpflichtet sich, die berufliche Gleichstellung aller Personen, unabhängig von deren Geschlecht, Alter, Herkunft, Hautfarbe, Religion und sexueller Orientierung, zu fördern. Schwerbehinderte Bewerber und Bewerberinnen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.